WELCHER FÜHRERSCHEIN IST FÜR WELCHEN ANHÄNGER NÖTIG?

Immer wieder einmal gibt es Kundenanfragen für eine Anhängerverbringung mit dem Taxi. Vor gut 20 Jahren war noch relativ klar, wer was ziehen durfte. Inzwischen ist es komplexer.

Früher durfte man mit dem Führerschein Klasse 3, also für Pkw, bis zu 17,5 Tonnen bewegen: ein Kfz mit bis zu 7,5 Tonnen plus einachsigen Anhänger mit bis zu 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Heute ist die Frage, welcher Führerschein für welchen Hänger nötig ist, gar nicht mehr so einfach zu beantworten. Für viele überraschend ist, dass auch ohne Anhängerführerschein bestimmte Anhänger durchaus auch heute noch gezogen werden dürfen.

Darf man Anhänger überhaupt ohne speziellen Führerschein ziehen? Diese Frage wird immer wieder gestellt und die vielfach überraschende Antwort darauf ist ein eindeutiges „Ja“. Der einfache PKW-Führerschein ohne spezielle Anhängererweiterung ist an der Schlüsselzahl B unten links auf der Vorderseite des Führerscheins zu erkennen. Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen tatsächlich auch ohne Erweiterung Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg oder auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Anhänger und Zugfahrzeug zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergibt.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Anhänger ohne Beladung nicht schwerer ist als der Pkw, der ihn zieht. Wie schwer das Zugfahrzeug ist, steht in der Zulassungsbescheinigung. An dieser Stelle wird es schnell kniffelig, denn beispielsweise ein VW T6 lässt aufgrund des erhöhten Eigengewichts von ca. zwei Tonnen trotzdem nur noch kleine Anhänger zu, während kleinere PKW schnell zu leicht für größere Anhänger sind. Hier muss man also genau prüfen, was geht und was nicht, wird aber im Einzelfall durchaus Kombinationen finden, mit denen im ersten Anschein gar nicht zu rechnen war.

In diesem engen Rahmen ist es sogar möglich, bestimmte Kombinationen aus PKW und Pferdeanhänger ohne speziellen Anhängerführerschein zu ziehen. Es kommt auch dabei ausschließlich auf das Gewicht des Anhängers sowie auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aus Pkw und Zugfahrzeug an. Soll bei der Frage des Pferdeanhängers nur ein Pferd in einem vergleichsweise leichten Anhänger gezogen werden, reicht der Führerschein der Klasse B möglicherweise noch aus, wenn das Zugfahrzeug beispielsweise eineinhalb Tonnen wiegt und für den Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal zwei Tonnen ausgewiesen ist.

Bei zwei Pferden wird dieses Kunststück aber sicherlich nicht mehr gelingen, dafür wird wohl eine Anhängererweiterung zum Führerschein notwendig sein. Der sogenannte Anhängerführerschein, der auch allen Inhabern der ehemaligen Führerscheinklasse 3 bei der Umstellung zugestanden wurde, ist an der Typklasse BE unten links auf der Vorderseite des Führerscheins erkennbar. Beim Anhängerführerschein ist heute zusätzlich zum theoretischen und praktischen Unterricht eine praktische Prüfung erforderlich. Mit dem BE-Führerschein dürfen dann aber auch deutlich schwerere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg oder auch Anhänger gezogen werden, deren Gewicht aus Anhänger und Zugfahrzeug zusammen maximal 7.000 Kilogramm ergibt.

Je nach Bundesland kostet diese Führerscheinergänzung zwischen 400 Euro und 600 Euro, zuzüglich ca. 100 Euro für die Prüfungsgebühren und die Kosten der Prüfungsfahrt. Zusätzlich gibt es noch die Führerschein-Klasse B96. Diese ist etwas irreführend, da B96 eigentlich keine gesonderte Führerscheinklasse an sich ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um die Erweiterung der Führerscheinklasse B durch die Schlüsselzahl 96 und wird umgangssprachlich auch „kleiner Anhängerführerschein“ genannt. Die Voraussetzung für diese Erweiterung ist die Teilnahme an einer Schulung. Für diese Schulung, die meist als Tagesseminar angeboten wird, sind je nach Bundesland mit Kosten zwischen 300 Euro und 500 Euro zu rechnen.

Die Schulung besteht aus ca. drei Stunden theoretischem und vier Stunden praktischem Unterricht. Eine gesonderte Prüfung erfolgt dabei nicht. Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Schulung wird in der Fahrerlaubnis die Schlüsselzahl 96 vermerkt. Inhaber der Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Anhänger ziehen, dessen Gewicht zusammen mit dem Zugfahrzeug bis zu 4.250 Kilogramm ergibt. Diese Erweiterung wird nur dort sinnvoll sein, wo mit geringstmöglichem Aufwand das Ziehen einer bestimmten, schon vorhandenen mittleren Zugfahrzeug-Anhängerkombination ermöglicht werden soll.

Insgesamt sollte man bei diesem Thema immer wieder sehr genau prüfen, was erlaubt ist. Wer ohne den erforderlichen Führerschein einen Anhänger zieht, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Wer fahrlässig oder vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen. Dabei ist zu beachten, dass Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten ins Führungszeugnis eingetragen werden. Man gilt dann als vorbestraft.

Zudem muss nicht nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen. Auch derjenige, der einer anderen Person einen Anhänger zur Verfügung stellt, ohne sich davon überzeugt zu haben, dass dieser auch im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, macht sich strafbar. Selbst wenn die erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden war, aber die zulässige Gesamtmasse überschritten wurde, weil beispielsweise die Ladung zu schwer war, drohen Konsequenzen. So werden bei einer Überladung um mehr als 30 Prozent schon 235 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Will man also Mitarbeitern beispielsweise die Aufgabe übertragen, im Kundenauftrag einen Anhänger mit dem Taxi von A nach B zu ziehen, sollte man sich zunächst immer den Fahrzeugschein des Anhängers zeigen lassen. Passen dann Anhängergewicht, Zugfahrzeug und Führerschein zusammen, könnte es losgehen. Allerdings müssen sich die Mitarbeiter diese Fahrten auch zutrauen. Für kurzfristige Einzelaufträge lohnt der Prüfungsaufwand meist nicht, aber wenn es um regelmäßige Fahrten, beispielsweise für Marktbeschicker, geht, hilft im Zweifel der Anruf bei einer Fahrschule, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://www.taxi-times.com/welcher-fuehrerschein-ist-fuer-welchen-anhaenger-noetig

Autor: Remmer Witte

Beitragsfoto: Taxi Dahlke, Marbach am Neckar