WIE KÖNNEN INDIVIDUELLE FESTPREISE IM TAXI FUNKTIONIEREN?

Seit der Änderung des PBefG von 2021 ist erstmalig eine flexiblere Gestaltung der Taxitarife erlaubt. Umgesetzt wurde das bisher jedoch kaum. Hinter den Kulissen wird derzeit um die passende Lösung gerungen.

Ein Gastbeitrag von Florian Bachmann vom Taxiverband Bayern (TVB)

Als erstes bleibt festzustellen: Die Tarifpflicht bleibt generell bestehen. Zudem soll es für Einsteiger kein Festpreisangebot geben, nur für Kunden, die ein Taxi bestellen. Die Bestellung erfolgt hier in München in der Regel über eine der beiden Zentralen oder per App. Dabei kann dem Kunden nach Angabe von Start und Ziel anhand der aktuellen Verkehrslage und sonstigen aktuellen Gegebenheiten (Hindernisse wie z.B. Baustellen) ein Festpreis angeboten werden, den er annehmen oder ablehnen kann. Bei Ablehnung gilt dann der Taxitarif. Dieser Festpreis muss sich am jeweiligen Taxitarif orientieren (Tarifpflicht), kann aber in einem Korridor prozentual nach oben oder unten abweichen. Diese Korridore müssen von Seiten der Behörden genehmigt werden.

Wenn ein Kunde also Start und Ziel angibt, berechnet eine intelligente Software in der Zentrale oder der App in Bruchteilen von Sekunden anhand der kürzesten Strecke den Preis, der nach Taxitarif zu bezahlen wäre. Auf Grund der „dynamischen Bewegungsdaten“ der anderen aktiven Fahrzeuge (meldepflichtig seit 01.07.2022), kann die Software auch die Verkehrslage und sonstige Hindernisse berücksichtigen.

Somit wird also auf Grund von Praxiswerten ein Preis ermittelt, der je nach Verkehrslage und Tageszeit teurer, bei freien Straßen auch geringfügig günstiger sein kann. Um eichrechtliche Hindernisse bei Genehmigung und Kontrolle zu berücksichtigen, wird aller Voraussicht nach zusätzlich zur Ermittlung der Strecke die sogenannte „Bayern Map“ zu Grunde gelegt, die einzige „geeichte“ Karte, die den eichrechtlichen Bestimmungen gerecht wird. Der Festpreis, den der Fahrer bei der Vermittlung des Auftrages übermittelt bekommt, ist also eine Mischung aus Streckenberechnung und Erfahrungswerten.

Damit dürfte schon relativ klar sein, dass diese Fahrten nur an Fahrzeuge vermittelt werden können, die erstens über einen Fiskaltaxameter und zweitens zwingend über eine Anbindung des Funkgerätes an den Taxameter verfügen. Letzteres führt bei Festeinbauten zu keinen Problemen, eventuell aber bei der Vermittlung übers Handy, da nicht alle Handys mit dem Taxameter verbunden sind. Noch nicht endgültig geklärt ist, ob der Preis dann automatisch vom Funkgerät in den Taxameter oder vom Fahrer händisch eingegeben wird.

Wir vom Taxiverband Bayern sind überzeugt, dass diese Form der Festpreise eine gute Möglichkeit darstellt, den illegalen Plattformen, die taxiähnlichen Verkehr anbieten, erhebliche Konkurrenz zu machen und hoffen daher auf die Unterstützung beim Kreisverwaltungsreferat München und dem bayerischen Verkehrsministerium.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://www.taxi-times.com/wie-koennen-individuelle-festpreise-im-taxi-funktionieren/

Autor: Florian Bachmann vom Taxiverband Bayern (TVB)

Beitragsfoto/Symbolfoto: Taxi Times