Isarfunk: Neue Regeln bei den Zeitstrafen

Die Zeitstrafe hat einen Sinn. Nicht als Bestrafung im eigentlichen Sinn, sondern um die Vermittlung nicht unnötig zu erschweren.

Läuft ein Auftrag durch – zum Beispiel, weil der Fahrer nicht im Fahrzeug ist – und der Empfänger wird nicht gesperrt, dann kann es sein, dass der Auftrag wieder und wieder an dieses Fahrzeug vermittelt wird. Oder andere Aufträge laufen genauso ins Leere. Das kostet Zeit in der Vermittlung.

Läuft ein Auftrag durch, dann wird der Empfänger für eine bestimmte Zeit gesperrt, damit eben nicht noch weitere Aufträge durchlaufen. Nur so können wir vermeiden, dass Aufträge immer älter werden.

Die wenigsten Fahrer betrifft es

Trotzdem ärgern sich gerade die Fahrerinnen und Fahrer, die ganz selten Aufträge ablehnen oder versehentlich durchlaufen lassen. Zum einen kann es sein, dass sie ihre Position verlieren, zum anderen werden mühsam erarbeitete Anfahrtspunkte wieder abgezogen. Und überhaupt: warum eine Bestrafung?

Zugegeben: der Begriff ist unglücklich gewählt. Natürlich wollen wir niemanden bestrafen. Wir müssen aber die reibungslose Vermittlung gewährleisten. Und es gibt immer noch Fahrer, die regelmäßig Aufträge weitergeben oder durchlaufen lassen. Zum einen sind das Rosinenpicker, zum anderen Fahrer, denen es egal ist. Beide verhalten sich unkollegial.

Spreu vom Weizen trennen

Das werden wir ändern: Zukünftig gibt es einen Beobachtungszeitraum von vier Stunden. Während dieser vier Stunden sind zwei Aktionen frei. Als Aktion zählen Weitergaben unter sieben Minuten Anfahrt, Time-outs oder nachträgliche Rückgaben, beziehungsweise Einsteigermeldungen. Für zwei dieser Aktionen innerhalb von vier Stunden gibt es zukünftig weder Zeitsperren noch Punkteabzug.

Wer mehr als zwei Vorfälle innerhalb von vier Stunden hat, der muss weiterhin mit einer Zeitsperre rechnen. Die ist abhängig vom Flottenstatus zwischen fünf Minuten, wenn gerade viel los ist, und 30 Minuten. Die Zeitsperre kann also verschieden lang sein. Damit wollen wir die notorischen Weitergeber stoppen und alle normalen Fahrer von Zeitsperren künftig ausnehmen. Gleichzeitig werden bei Time-outs 30 Anfahrtspunkte abgezogen – bisher 15 – bei Weiter- und Rückgaben werden wir auf einen Punkteabzug verzichten. Die neue Regelung tritt ab 18.10.16 um 12 Uhr in Kraft.

Fahrerwünsche berücksichtigt

Wir glauben, so eine faire und gerechte Lösung gefunden zu haben, die den Wünschen von Fahrern und Unternehmern entspricht. Wer in der Regel alle Aufträge fährt, bleibt von Zeitsperren verschont, die Rosinenpicker werden künftig länger von der Vermittlung ausgeschlossen. Als nächsten Schritt wollen wir dafür sorgen, dass Ihr schneller die Kurzpause eingeben könnt.