München: Mindestpreise für Uber & Co. zum 1. Juli
Die Entscheidung ist gefallen: In München werden zum 1.7.2026 so genannte Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen eingeführt. Was für die Verbraucher wie eine Teuerung aussieht, war politisch alternativlos.
Der Beschluss für den Erlass einer Allgemeinverfügung über die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen wurde heute im Kreisverwaltungsausschuss mehrheitlich verabschiedet. Zuvor hatte bereits die Münchner Taxikommission grünes Licht gegeben. Morgen wird noch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats darüber abstimmen, was aber als Formalie gilt. Das bedeutet: Individuelle Personenbeförderungen in einem Mietwagen – vermittelt von Plattformen wie Uber oder Bolt – müssen zu einem Mindestpreis angeboten werden, der nur knapp unterhalb des Taxitarifs liegen darf.
Konkret müssen Mietwagenfahrten mindestens 5,13 Euro und für jeden gefahrenen Kilometer 2,43 Euro kosten (ab dem achten Kilometer dann 2,25 Euro). Eine Fahrt über fünf Kilometer kostet in einem Mietwagen demnach künftig mindestens 17,28 Euro. Wer aus der Innenstadt zum Flughafen will (35 Kilometer), muss dafür jetzt mindestens 85,68 Euro bezahlen. Und weil man die Tricks nur allzu gut kennt, mit denen Uber und Bolt geltende Vorschriften gerne umgehen, hat das zuständige Kreisverwaltungsreferat in der Allgemeinverfügung auch gleich eindeutig festgelegt, dass Rabattaktionen etc. nicht erlaubt sind.
Mehr als dieser Mindestpreis dürfen Fahrten mit einem Mietwagen immer kosten, nur eben nicht mehr weniger – weil weniger bedeutet, dass die Mietwagenbetriebe, die solche Fahrten für Plattformen wie Uber und Bolt ausführen und die dort vorgegeben Preise akzeptieren müssen, dann bei jeder Fahrt weiter draufzahlen würden.
Genau das ist auch der Grund, warum die Politik jetzt endlich eingreift. Es geht vordergründig gar nicht darum, dem Taxigewerbe zu helfen. Es geht darum, einem Geschäftsmodell der Plattformen den Nährboden zu entziehen, das auf Marktverdrängung des Taxigewerbes und Ausbeutung der eigenen Teilnehmer ausgelegt ist. Wenn die individuelle Personenbeförderung dazu führt, dass diejenigen, die sie durchführen, die aufgezwungenen Dumpingpreise nur dadurch kompensieren können, indem sie gegen Arbeitszeit-, Sozialversicherungsgesetze und andere Rechtvorschriften verstoßen, dann muss der Staat bzw. die untergeordnete Kommune eingreifen.
Genau diese Rechtsbrüche passieren innerhalb der Mietwagenbranche seit Jahren und die Verwaltungsbehörde und der Zoll haben mittlerweile genügend Beweise gesammelt, um das belegen zu können und damit nun auch den staatlichen Eingriff in Form eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE) auf rechtlich sicheren Boden zu stellen.
Aus Verbrauchersicht ist das sicherlich bedauerlich, denn die billige Einzelfahrt ist nun nicht mehr möglich. Aber sie war aus rationellen Gründen auch vorher schon nicht möglich, nur hat kein Uber- und Bolt-Kunde bisher wahrgenommen, dass jede Fahrt zum Dumpingtarif auf Kosten prekärer Arbeitsverhältnisse der ausführenden Uber- und Boltfahrer stattgefunden hat. Den Beweis lieferten die Uber- und Boltfahrer selbst in der vergangenen Woche, als sie für 24 Stunden in einen Streik traten, weil sie von vom Erlös der vermittelten Fahrten trotz guter Auslastung nicht mehr leben können.
Ab 1. Juli wird es diese Ausbeutung nun nicht mehr geben. Eine Allgemeinverfügung wird die oben angesprochenen Mindestpreise regeln. Sie liegen rund zehn Prozent unter dem Preis einer Taxifahrt, der im Übrigen anders als bei Mietwagen schon immer kommunal festgelegt ist – und der im Vergleich zum aktuellen Taxitarif von der Stadt ein wenig nach unten korrigiert wird: Neu im Münchner Taxitarif wird seit 1. Juli sein, dass längere Fahrten ab dem 8. Kilometer günstiger werden. Das macht sich bei Fahrten zum Flughafen bemerkbar: Anstatt wie bisher 106 Euro kosten sie jetzt mit einem Fahrzeug in Hellelfenbein nur noch 96 Euro (Fixpreis).
Reich werden die Taxler mit solchen Fahrten nicht, aber sie sind immerhin so auskömmlich kalkuliert, dass niemand Rechtsbruch begehen muss, um damit wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Etwas, was dank der Mindestpreise nun endlich auch für Mietwagen gilt. Die individuelle Personenbeförderung ist in München mit dieser Entscheidung für ein MBE wieder eine Spur gerechter geworden.
Quelle: Taxi Times
Originalmeldung: https://taxi-times.com/muenchen-mindestpreise-fuer-uber-co-zum-1-juli/
Autor: Jürgen Hartmann
Beitragsfoto: Taxi Times
