Wendepunkt, Meilenstein, historischer Schritt – Reaktionen auf Münchner MBE
Die Taxiverbände begrüßen den Beschluss des Münchner Stadtrats zur Einführung des Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen (MBE) einhellig als überfällige Korrektur des aus dem Gleichgewicht geratenen Marktes.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. kommentieren die Entscheidung im bundespolitischen Kontext, während der Taxiverband München (TVM) und die Taxi-München eG den Schritt hin zum Level Playing Field in ihrer gemeinsamen Erklärung speziell aus Sicht der bayerischen Landeshauptstadt beleuchten.
TVM: „Historischer Schritt“
Der Taxiverband München e. V. stellt fest, der Münchner Stadtrat und die Vollversammlung hätten einen jahrelangen Kampf des Münchner Taxigewerbes um faire Wettbewerbsbedingungen zu einem entscheidenden Wendepunkt geführt. Die gleichzeitig beschlossenen Anpassungen beim Taxitarif, die eine flexiblere Preisgestaltung ermöglichen sollen, begrüße das Münchner Taxigewerbe ebenso.

Der MBE-Beschluss setze ein klares Signal. Endlich bestehe Aussicht auf ein Level Playing Field, so der Verbandsvorsitzende Florian Bachmann: „Heute ist ein guter Tag für München – für das Taxigewerbe, aber vor allem für die Fahrgäste und die Beschäftigten in der gesamten Branche. Wir fordern seit Jahren faire Spielregeln. Ein Mindestbeförderungsentgelt ist kein Sondervorteil für das Taxi, sondern die längst überfällige Antwort auf jahrelanges Lohn- und Sozialdumping durch die Plattformanbieter.“
Mit breiter Unterstützung aus Wirtschaft und Politik fuße der Beschluss auf einer breiten Koalition der Vernunft. Bereits vergangenes Jahr hatte auch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ein Mindestbeförderungsentgelt für sämtliche taxiähnliche Fahrangebote gefordert und dabei konkret Uber und Bolt genannt. „Das Kreisverwaltungsreferat München konnte die Notwendigkeit des MBE zudem auf einer nochmals fundierten Datenbasis begründen. Auch Gespräche mit den Plattformvertretern brachten wenig Kompromissbereitschaft seitens Uber & Co.“, wie Bachmann die Wichtigkeit des MBE untermauert. „Das Taxi ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir unterliegen der Beförderungspflicht, wir fahren nachts, wir fahren in Randlagen, wir bezahlen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Wer das mit Dumpingtarifen unterhöhlt, schadet nicht nur uns – er schadet dem gesamten Mobilitätssystem dieser Stadt.“
Taxi München eG: „Neue Taxitarife schaffen Flexibilität“
Thomas Kroker begrüßt in seiner Position als Vorstand der Taxi München eG (zum TMV siehe unten) auch den neuen Taxitarif, der Flexibilität schaffe, so dass Kunden, die längere Strecken fahren, künftig von sinkenden Kilometersätzen profitieren dürften. „Die Tarifreform gibt uns das Werkzeug, das wir brauchen, um im Wettbewerb zu bestehen – nicht durch Dumpingpreise, sondern durch Qualität und Flexibilität. Ein erweiterter Tarifkorridor hilft uns, auf Vorabbestellungen attraktiver zu reagieren und Kunden zurückzugewinnen, die zu Uber und Bolt abgewandert sind.“


Gregor Beiner, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), spricht von einer „wegweisenden Entscheidung für faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt“ des Stadtrats seiner Heimatstadt, in der er selbst sein Taxiunternehmen betreibt. Nach Köln setze nun auch München ein klares Signal für ein ausgewogenes und rechtssicheres Miteinander von Taxi- und Mietwagenverkehr. Beiner weiter: „Uber wird teurer, Taxi wird billiger, der Markt wird fairer und macht sich ehrlich. Mit der Entscheidung in München wird deutlich, dass immer mehr Städte den Handlungsbedarf erkennen und aktiv gestalten. Mindestbeförderungsentgelte sind ein entscheidender Baustein für ein faires Wettbewerbsumfeld auf unseren Straßen. Sie sorgen dafür, dass der Wettbewerb wieder über Qualität, Verlässlichkeit und Service geführt wird – und nicht über Dumping-Preise.“
BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann ordnet die Entscheidung ein: „Das PBefG bietet seit der Reform klare Möglichkeiten, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festzulegen. München nutzt diesen gesetzlichen Rahmen nun konsequent. Damit wird ein zentrales Ziel der Reform umgesetzt: Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrsangebots insgesamt zu sichern.“

Der Bundesverband sieht in den Beschlüssen von Köln und München einen klaren Trend, der sich in den kommenden Monaten fortsetzen dürfte. „Wir rechnen damit, dass viele weitere Städte diesem Beispiel folgen werden“, so Beiner. „Die Voraussetzungen sind geschaffen. Jetzt geht es darum, sie verantwortungsvoll zu nutzen.“
Der Verband dankt ausdrücklich den zahlreichen Kommunalpolitikerinnen und ‑politikern sowie den Verantwortlichen in den Städten, die sich für diese Lösungen eingesetzt haben. „Diese Entscheidungen sind auch ein Erfolg des intensiven und unermüdlichen Engagements des Gewerbes vor Ort“, betont Oppermann. „Viele Betriebe, Verbände und Beschäftigte haben über Jahre hinweg auf die Problemlagen hingewiesen und konstruktive Lösungen eingefordert.“ Zuletzt hatte neben dem Gewerbe selbst auch wiederholt der Zoll auf eklatante Problemalgen hingewiesen.
Mit der MBE-Einführung sieht der BVTM das Ziel eines fairen und nachhaltigen Wettbewerbs im Personenbeförderungsmarkt ein entscheidendes Stück nähergerückt und will die weitere Entwicklung aktiv begleiten, indem er sich weiterhin für ausgewogene Rahmenbedingungen im Sinne aller ehrlich arbeitenden Taxi- und Mietwagenunternehmer einsetzt.
TMV: „Signal für fairen Wettbewerb in ganz Deutschland – Meilenstein“
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland begrüßt die Entscheidung des Münchner Stadtrats zum MBE sowie der Anpassung der Taxitarife ausdrücklich und spricht von einem Meilenstein. „Dieser Schritt markiert nicht nur einen historischen Erfolg für das Münchner Gewerbe, sondern setzt ein wegweisendes Signal für die gesamte Bundesrepublik. Mit dem Beschluss, ein Mindestbeförderungsentgelt einzuführen, zieht die Landeshauptstadt München eine klare Grenze gegen den unlauteren Wettbewerb durch plattformbasierte Mietwagenanbieter. Das MBE, das sich am Münchner Taxitarif orientiert, verhindert künftig, dass globale Plattformen wie Uber oder Bolt den Markt durch systematisches Preisdumping destabilisieren“, so der Dachverband in seiner Presseerklärung.

TMV-Präsident Thomas Kroker, als Vorsitzender des LV Bayern ebenfalls in München ansässig: „Was München heute beschlossen hat, ist ein Akt der Vernunft und der sozialen Verantwortung. Jahrelang mussten Taxiunternehmer zusehen, wie Mietwagenflotten zu Preisen agierten, die weder betriebswirtschaftlich noch sozialversicherungsrechtlich darstellbar sind. München zeigt nun, dass die Kommunen die Instrumente des Personenbeförderungsgesetzes konsequent nutzen können, um das Taxigewerbe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu schützen.“
Neben dem MBE begrüßt der TMV auch die Flexibilisierung des Taxitarifs durch die Ausweitung des Tarifkorridors für Vorabbestellungen, die es ermöglicht, dynamischer auf Kundenbedürfnisse zu reagieren und gleichzeitig die hohe Qualität und Zuverlässigkeit beizubehalten, die Fahrgäste vom Taxi erwarten. Das „Level Playing Field“, das nun in München geschaffen werde, müsse zum Standard in ganz Deutschland werden: „München beweist, dass fairer Wettbewerb und moderne Mobilität keine Gegensätze sind. Wir fordern andere Städte und Landkreise auf, diesem Beispiel zu folgen und Mindestentgelte dort einzuführen, wo Mietwagenverkehre die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes bedrohen“, so Kroker. Nur so könnten faire Arbeitsbedingungen und eine flächendeckende Mobilität – auch in Randzeiten und Randlagen – dauerhaft gesichert werden.
VSPV: „München muss bundesweiter Schrittmacher werden“

Der neuerdings auch bundespolitisch aktive Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) lobt, mit der Einführung von Mindestpreisen für Fahrten mit Uber, Bolt und Co. habe der Münchner Stadtrat Gestaltungsmut gezeigt. Patrick Meinhardt, VSPV-Generalbevollmächtigter, meint, München müsse nun „zum bundesweiten Schrittmacher zum Schutz des Mittelstandes, für mehr Fairness und gegen einen ruinösen Verdrängungswettbewerb der Raubtierkapitalisten von Uber, Bolt und Co. “ werden.
Jetzt müsse endlich Berlin folgen, dann würden auch andere Städte ihre Scheu vor juristischen Auseinandersetzungen überwinden. „Das Ziel muss es sein, dem ehrlichen Mittelstand im Taxigewerbe den Rücken zu stärken.“
Die Möglichkeit zur Einführung eines MBE war bereits mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 angelegt worden. Der Gesetzgeber hatte den Kommunen bewusst Instrumente an die Hand gegeben, um Fehlentwicklungen im Markt zu korrigieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen, das sogenannte „level playing field“, herzustellen, so der BVTM.
Das Mindestbeförderungsentgelt in München orientiert sich laut TMV am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs abzüglich des für Taxen geltenden Tarifkorridors, wobei Wartezeitbestandteile und taxenspezifische Zuschläge nicht berechnet werden.
Quelle: Taxi Times
Originalmeldung: https://taxi-times.com/wendepunkt-meilenstein-historischer-schritt-reaktionen-auf-muenchner-mbe/
Autor: Axel Rühle
Beitragsfoto: Gregor Beiner, Michael Oppermann, Florian Bachmann, Patrick Meinhardt, Thomas Kroker, Mietwagen mit Münchner Kennzeichen (Fotos: Taxi Times)


