
Willkommen auf der Prüfseite der IsarFunk Taxitester! Hier können Sie Ihre Taxifahrt bewerten. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst sorgfältig und vollständig aus.
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Fragebogen
Was sagt das Gesetz?
(Auszüge, Stand 31.05.2025)
Taxiordnung §3 (6): Der Taxifahrer hat Gepäck ein- und auszuladen. Der Fahrgastraum sowie der Gepäckraum des Taxis müssen uneingeschränkt nutzbar sein
BOKraft § 38 : Sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, hat der Fahrer den kürzesten Weg zum Fahrtziel zu wählen, es sei denn, dass ein anderer Weg verkehrs- oder preisgünstiger ist und mit dem Fahrgast vereinbart wird.
Taxitarifordnung § 7 (1): Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. (2): Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten.
BOKraft §28a : Taxen müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerät ausgerüstet sein, welches mindestens nachfolgende Funktionen besitzen muss:
- echtzeitdatenbasierte Streckenführung,
- Echtzeit-Staumeldungen,
- Stau- und Sperrungsumfahrungen und
- umfassendes Sonderzieleverzeichnis.
BOKraft § 27 : Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen.
Bei Taxen ist im Wageninnern an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle ein Schild mit Namen und Betriebssitz des Unternehmers anzubringen.
Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer im gebündelten Bedarfsverkehr wurde am 2. August 2021 abgeschafft. Stattdessen muss ein Nachweis der Fachkunde erbracht werden. Der genaue Inhalt und die Durchführung der Fachkundeprüfung sind noch in der Entwicklung.