MÜNCHENER RADIOSENDER MACHT DEN GROSSEN TAXI-TEST, FINANZBEAMTER TESTET MIT

Ein Münchener Lokalsender hat den großen Taxitest ausgerufen und anlässlich der neuen Festpreisreglung in der Wiesn-Stadt Fahrpreise verglichen. Da dabei auch eine Fahrt mit Uber durchgeführt wurde und dabei der günstigste Preis aufgerufen wurde, fragte nun ein Hörer nach, ob man denn auch die Legalität der Vergleichsangebote getestet habe. Er outet sich als Finanzbeamter und fragt, ob er möglicherweise Kopien der Quittungen für die einzelnen Vergleichsfahrten erhalten könne.

Der Münchener Radiosender Gong hat den neuen Tarifkorridor, der pünktlich zum Oktoberfest an den Start gegangen ist, getestet und feiert dabei Uber als Preis-Leistungs-Sieger. Eine Fahrt zum Taxitarif zur Stoßzeit habe mit einem inkludierten Stau 36 Euro gekostet und 35 Minuten gedauert. Zum neuen Festpreistarif, der über die APP angeboten wurde, seien dagegen nur 27 Euro aufgerufen worden. Diese Fahrt habe 30 Minuten gedauert. Auch Freenow habe denselben Festpreis von 27 Euro verlangt. Eine Vergleichsfahrt mit Uber habe dagegen nur 17 Euro gekostet. Die Ergebnisse des „großen Taxitest“ wurden dann auf der Website des Senders veröffentlicht.

Auf diese Veröffentlichung wurde ein Finanzbeamter aufmerksam und hat beim Sender angefragt, ob diesem denn auch Kopien der jeweiligen Quittungen für die einzelnen Fahrten vorlägen (die Anfrage liegt Taxi Times in Kopie vor). Speziell bei der Fahrt mit Uber würde ihn besonders interessieren, welcher Mehrwertsteuersatz dort ausgewiesen worden sei, sieben oder neunzehn Prozent?

Weiter fragt er, ob bei den Fahrten Trinkgeld gezahlt wurde und wenn ja, ob dieses auch auf den Belegen ausgewiesen wurde. Soweit diese Beförderungsdienstleistung nämlich vom Unternehmer selbst erbracht wurde, sei diese Einnahme steuerpflichtig in der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und auch Gewerbesteuer. Als Finanzbeamter sei er bei einem solchen Vergleichstest natürlich an einem steuerrechtskonformen Ablauf interessiert, ohne dass dem Staat Steuern vorenthalten würden.

Dann rechnet er dem Sender vor, dass das Uberer von der Einnahme 25 Prozent an Provision an Uber zu entrichten habe. Beim selbständigen Fahrer verblieben so von der Einnahme von 17 Euro noch 12,75 Euro. Hieraus schulde der Fahrer dem Staat 19 % Umsatzsteuer. Sein Nettoentgelt für die halbstündige Fahrt schrumpfe damit auf 10,71 Euro.

Nun wisse man nicht, ob der Uberer nach dem Beförderungsauftrag zum Betriebssitz zurückkehren müsse oder in der Nähe des vorherigen Bestimmungsortes die nächste Uber-Fahrt annehmen könne. Jedenfalls könne man sich leicht ausmalen, dass ein Uberer, der sein Arbeitsgerät, nämlich das Auto mit Kosten für Anschaffung, Abschreibung, fixe und variable Kosten wie Benzin finanzieren müsse und aus seinem Erlös mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und Rücklagen für die Alterssicherung erzielen solle, sich nun eventuell überlegte, ob er die vereinnahmte Umsatzsteuer tatsächlich an den Staat abführe.

Zum Abschluss bittet er Radio Gong noch einmal um die Überlassung der Quittungen. „Ungeschlagen bleibt aber Uber. Wir waren genauso schnell am Ziel, haben aber nur 17 Euro bezahlt! Und: Der Fahrer hat uns sogar ein Wasser angeboten! Damit liegt Uber, was den Preis angeht auf Platz 1“, dieses Testfazit des Senders erscheint so sicherlich auch den Radiomachern in einem etwas anderen Licht.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://www.taxi-times.com/muenchener-radiosender-macht-den-grossen-taxi-test-finanzbeamter-testet-mit/

Autor: Remmer Witte

Beitragsfoto: Remmer Witte