Mietwagen-Betriebsprüfungen: Münchner Behörde sticht in ein Wespennest

In München hat die Aufsichtsbehörde KVR in den Jahren 2023 und 2024 bei 60 Mietwagenunternehmen eine Betriebsprüfung durchgeführt. Bei 59 gab es Beanstandungen. 

Wer für Plattformen wie Uber und Bolt taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu Dumpingpreisen durchführt, kann weder rechtskonform noch wirtschaftlich arbeiten und ist demzufolge zu Verstößen regelrecht gezwungen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird vor allem vom Taxigewerbe immer wieder angemahnt. Sehr eindringlich bestätigt wird dies nun anhand der Ergebnisse von 60 Betriebsprüfungen, die vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Aufsichtsbehörde in den Jahren 2023 und 2024 bei jenen Unternehmen durchgeführt wurden, die Mietwagenkonzessionen nach Paragraph 49 des Personenbeförderungsgesetzes betreiben.

„Bei lediglich einem Unternehmen der 60 geprüften Unternehmen gab es keine Beanstandungen“, teilte das KVR auf Anfrage gegenüber Taxi Times mit. „Bei den Beanstandungen der restlichen 59 Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um arbeits- und sozialrechtliche Verstöße (Arbeitszeitaufzeichnungen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Ruhepausen, Verkürzung der Arbeitszeiten) sowie solche gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts (Rückkehrpflicht und unerlaubte Bereithaltung, Führung eines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches, Auflagen im Genehmigungsbescheid, Auftragseingang am Betriebssitz, Instandhaltungspflicht). Dieser hohe Anteil (98,33 %) ist überraschend, denn laut KVR sind 25 der überprüften Betriebe dem klassischen Mietwagenverkehr zuzuordnen, während 35 von ihnen taxiähnliche Mietwagenverkehre durchführen. Wie letzterer Verkehr definiert wird, beschreibt das KVR so: „Mit dem Aufkommen app- bzw. standortbasierter Vermittlungsangebote wurde dem Mietwagenverkehr ermöglicht, eine taxiähnliche Beförderungsdienstleistung anzubieten, die auf eine unmittelbare Beförderung ausgerichtet ist und im Hinblick auf die Beförderungsleistung grundsätzlich keinen nennenswerten Unterschied zum Taxiverkehr aufweist.“

Die Zuordnung der Mietwagenbetriebe zum klassischen bzw. taxiähnlichen Mietwagenverkehr erfolge beim KVR anhand der Angaben der Gewerbetreibenden, ob und falls ja, mit welcher/n Vermittlungsplattform/en gearbeitet werde.

Bei einer Beanstandungsquote von mehr als 98 Prozent ist es wichtig, welche Art von Verstößen begangen werden. Hierzu liefert das KVR eine exakte Aufschlüsselung. Aus der nachfolgenden Tabelle geht klar hervor, dass kaum ein Betrieb ein ordnungsgemäßes Mietwagenauftragsbuch führt. Zudem konnten bei 50% aller kontrollierten Unternehmen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachgewiesen und sanktioniert werden.

 

Pflichtverstöße Anteil
Rückkehrpflicht / unerlaubte, taxiähnliche Bereithaltung 50,00 %
Führung eines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches 93,33 %
Auflagen im Genehmigungsbescheid 23,33 %
Auftragseingang am Betriebssitz (schwer nachzuweisen!) 11,67 %
Instandhaltungspflicht 35,00 %

 

31 der kontrollierten Mietwagenbetriebe beschäftigen Fahrer. Bei mehr als der Hälfte davon wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, 45 Prozent verkürzen rechtswidrig die Arbeitszeit und über zwei Drittel verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz. Das heißt, diese Fahrer überschreiten die Höchstarbeitszeit bzw. halten die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen nicht ein.

Pflichtverstöße Anteil
Arbeitszeitaufzeichnungen (nach MiLoG) 58,06 %
Verkürzung der Arbeitszeiten (Verdacht § 266a StGB) 45,16 %
Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit / Ruhezeit / Ruhepausen) 67,74 %

Spätestens bei diesen Zahlen muss jedem Politiker klar sein, dass bei solchen Verfehlungen auch die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet ist. Wo Plattformen Dumpingpreise vorgeben, sind die hier beschriebenen Rechtsverstöße die logische Folge. Deshalb muss München jetzt ohne weitere Verzögerung MBE für Mietwagen einführen. Wer meint, man müsse den Münchner Bürger weiterhin billige Individualbeförderung ermöglichen, spielt mit deren Sicherheit. jh

Hinweis: Das KVR hat sehr ausführlich auf die Taxi-Times-Anfrage geantwortet. So beschreibt man beispielsweise den Fluchtreflex, der bei manchen Mietwagenbetreiben einsetzt, sobald man eine Betriebsprüfung ankündigt, welche Sanktionen aufgrund der Verstöße verhängt werden und welche Auswirkungen all dies auf die persönliche Zuverlässigkeit der Unternehmer hat, die ja bekanntlich die Voraussetzung zum Führen einer Konzession ist. Über all dies berichtet Taxi Times in Kürze auf der Münchner Regionalseite unter www.taxi-times.com/muenchen, ebenso wie über die Ergebnisse der parallel durchgeführten Untersuchungen des Münchner Zolls.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://taxi-times.com/mietwagen-betriebspruefungen-muenchner-behoerde-sticht-in-ein-wespennest/

Autor: Jürgen Hartmann

BeitragsfotoPixabay