MANUEL NEUERS IM TAXI VERLORENER GELDBEUTEL: WELCHER FINDERLOHN IST ANGEMESSEN?

Kürzlich ging die Meldung der zurückgebrachten Geldbörse eines bekannten Fußball-Torwarts durch die Medien. Der Dank für die 110-km-Fahrt war ein Fußballtrikot. Was hätte dem Fahrer rechtlich zugestanden?

Wer hat den Alptraum nicht schon erlebt: Die Brieftasche mit allen Papieren und Bargeld ist verschwunden, man fängt an, die ec-Karte sperren zu lassen und stellt sich innerlich auf eine frustrierende Behördenodyssee ein. Manchmal geschieht dann ein Wunder und ein mehr oder weniger ehrlicher Finder meldet sich. Man ist heilfroh, wenigstens die Papiere und Karten zurückzubekommen, wenn man Glück hat mit Bargeld, wenn man Pech hat, wird man zur Zahlung eines individuellen „Finderlohns“ erpresst. Der Verfasser dieser Meldung hat etliche Varianten erlebt, auch den Rückerhalt der in einem italienischen Taxi verlorenen Brieftasche eine Stunde vor dem Rückflug mit freiwilliger und dankbarer Finderlohnzahlung.

Jeder mit etwas Erfahrung am Taxisteuer kennt auch die andere Perspektive: Ein Fahrgast hat seine Brieftasche mit allen Papieren im Taxi vergessen, und um ihm zermürbendes Bangen und zeitraubende Behördengänge zu ersparen, bringt man ihm die Fundsache kurzerhand vorbei. Man freut sich einerseits, jemandem etwas Gutes zu tun, indem man ihn aus einer sehr belastenden Situation befreit, hofft aber andererseits insgeheim auch ein wenig darauf, dass die Dankbarkeit des Beglückten sich nicht nur in warmen Worten, sondern auch in einer großzügigen Geste äußert, die dessen Situation entspricht.

Eine Person, deren finanzielle Situation ganz zweifellos einen hohen Finderlohn zugelassen hätte, ist Manuel Neuer, 36, Fußballtorwart beim Bundesliga-Verein FC Bayern München. Neuers Gehalt beläuft sich auf gut 30.000 Euro, allerdings nicht im Monat, sondern pro Tag. Als Neuer sich vorletztes Wochenende mit einem Bekannten zusammen nachts ein Taxi für eine kurze Fahrt in der Münchner Innenstadt nahm, ließ er beim Bezahlen seine Geldbörse mit 800 Euro Bargeld, Kreditkarte, Ausweis und Führerschein im Taxi liegen.

Der Fahrer, der die Brieftasche nach Schichtende entdeckte, fuhr am nächsten Tag damit zu dem Haus im Stadtteil Lehel, an dem er die Männer abgesetzt hatte. Da dort niemand öffnete, machte der ehrliche Finder sich auf den Weg zu Neuers Meldeadresse am Tegernsee – hin und zurück 110 Kilometer, als reguläre Taxifahrt abgerechnet so viel, wie Neuer in ein paar Minuten verdient. Als auch dort niemand auf das Klingeln reagierte, fragte der Fahrer sich zu Neuers Berater durch, lieferte die Brieftasche dort ab und hinterließ seine Kontaktdaten – im Vertrauen auf eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Nach zehn Tagen kam ein Päckchen mit einem Dankeschön: ein Fußballtrikot mit Autogramm drauf, ohne Grußkarte, ohne Anschreiben, ohne ein paar Zeilen des Danks. Der Fahrer empfand das als Hohn und war entsprechend enttäuscht – und die Presse hatte ein kleines Aufregerthema, wird Neuers Jahresgehalt doch auf elf Millionen Euro beziffert.

Taxi Times hat bereits dreimal von vergleichbaren Fällen berichtet, einer davon aus Istanbul mit einem weitaus höheren Wert der Fundsache, einem ebenso ehrlichen Finder – und einem ebenso geizigen Finderlohn, einen Fall aus Köln mit Verzicht auf den angebotenen, ebenfalls nicht üppigen Finderlohn sowie einen Fahrer aus Hannover, der scheinbar am laufenden Band Geld und Smartphones in seinem Taxi findet, jedes Mal ehrlich zurückgibt, meist angemessene Finderlöhne erhält und gelegentlich auch spezielle Gesten der Dankbarkeit erfährt.

Zurück nach München: Für ein Happy-End bei der aktuellen Fundsache sorgte schließlich Fußballlegende Lothar Matthäus: Er kaufte dem Familienvater das Trikot für 1.000 Euro ab, um es für einen wohltätigen Zweck versteigern zu lassen.

Die Begebenheit wirft nicht nur die Frage auf, ob einer wie Neuer, der das Geld schneller verdient, als man es ausgeben kann, den Anstand und den Bezug zum Wert des Geldes verloren hat, sondern auch, wie viel Finderlohn dem ehrlichen Münchner Taxifahrer denn rechtlich gesehen zugestanden hätte.

Die Regeln zur Höhe des Finderlohns finden sich in Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): „Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen“, der bei einem Sachwert von bis zu 500 Euro fünf Prozent, bei noch höherem Wert noch etwas höher liegt (es sei denn, er hat den Fund nicht korrekt angezeigt bzw. auf Nachfrage verheimlicht).

Das klingt zunächst nicht geizig, wird aber in den darauffolgenden Paragraphen geschmälert. Dass ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel ist, bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. In Paragraph 978 heißt es: „Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern.“ Der Finderlohn beträgt bei einem Wert von mindestens 50 Euro nur die Hälfte dessen, was aus Paragraph 971 hervorgeht.

Doch es kommt noch dicker, bzw. dünner: „Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der Behörde oder der Verkehrsanstalt ist …“. Mit anderen Worten: Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, Fundsachen aus seinem Auto bei der nächsten Polizeidienststelle oder einem amtlichen Fundbüro abzuliefern und hat keinen Anspruch auf irgendeinen Finderlohn. Wenn er Glück hat und den Besitzer ausfindig machen kann, kann er mit diesem ein Abliefern als Taxifahrt vereinbaren und möglicherweise mit einem dankbaren Trinkgeld rechnen. Hat er die Fundsache bei einer Behörde abgeliefert und der Besitzer meldet sich nicht, so kann nach drei Jahren das Taxiunternehmen einen Finderlohn beanspruchen.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://www.taxi-times.com/manuel-neuers-im-taxi-verlorener-geldbeutel-welcher-finderlohn-ist-angemessen/

Autor: Axel Rühle

Beitragsfoto/Symbolfoto: Pixabay