FESTPREIS-KORRIDORE – SO LÄUFTS IN MÜNCHEN

Fahrgäste in Münchner Taxis werden künftig Fahrten auch zum Festpreis bestellen können. Die bayerische Landeshauptstadt wird damit die erste Kommune sein, die den § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) voll ausschöpft.  

Noch ist die Entscheidung nicht endgültig gefallen, das finale Go muss der Kreisverwaltungsausschuss der Stadt München in einer Abstimmung am kommenden Mittwoch erst noch geben. Dies gilt jedoch als sicher, da der Vorschlag von dem Münchner Regierungsbündnis aus SPD und Grünen unterstützt wird.

Der Münchner Taxitarif – festgelegt in der Taxitarifordnung – wird dann um eine Festpreisregelung in Form eines Tarifkorridors erweitert. Diese sieht vor, dass bei bestellten Fahrten zwischen dem Besteller und einem Taxiunternehmer oder auch einer Taxizentrale ein fester Fahrpreis vereinbart werden darf.

Die Höhe dieses Fahrpreises muss sich am gültigen Münchner Taxitarif orientieren. Sie darf maximal fünf Prozent unterhalb und höchstens zwanzig Prozent oberhalb des Taxitarifs liegen. Diese Spanne wird als Festpreis-Korridor bezeichnet.

Errechnet wird der Festpreis ausschließlich anhand der gefahrenen Strecke. Somit muss der Fahrgast bei seiner Bestellung neben dem Abholort auch den Zielort angeben. Auf Basis eines Routenplaners wird dann die Streckenlänge ermittelt und daraufhin ein Basispreis errechnet. Berücksichtigt wird dabei der Grundpreis sowie der Kilometerpreis des Taxitarifs. Dieser Basispreis darf dann innerhalb des erwähnten Korridors nach oben oder unten verändert werden.

Der Festpreis kommt nur dann zur Geltung, wenn sich beide Seiten – also Fahrgast und Taxiunternehmen bzw. Taxizentrale –  darauf verständigt haben. Kommt diese Verständigung nicht zustande, wird die Fahrt auf Basis des Taxitarifs mit eingeschaltetem Taxameter durchgeführt. Dies gilt auch für Fahrten, bei denen der Fahrgast am Taxistandplatz einsteigt oder das Taxi auf der Straße heranwinkt.

Bei Fahrten mit laufendem Taxameter wird neben dem Grund- und dem Kilometerpreis auch die Wartezeit berechnet, wenn das Taxi an einer roten Ampel oder im Stau steht.

Diese Wartezeit wird bei Festpreisen nicht berücksichtigt. Darauf haben sich Taxivertreter und die Stadt im Vorfeld geeinigt, um so Konflikte mit dem Eichrecht zu umgehen.

Bei Fahrten zum Festpreis wird das vereinbarte Entgelt vom Taxifahrer bzw. von der Taxifahrerin zu Beginn der Fahrt in den Taxameter eingegeben. Er wird dann unverändert bis zum Ende der Fahrt angezeigt.

Das Münchner Taxigewerbe hat mit solchen Festpreisen bereits gute Erfahrungen gemacht. Seit März 2021 gibt es einige streckenbezogene Festpreise. Taxi Times berichtete darüber ausführlich in seiner Münchner Regionalausgabe. So kostet beispielsweise eine Fahrt vom Flughafen München zum Messegelände (oder umgekehrt, ca. 32 Kilometer) 85 Euro. Eine Fahrt von einer Zone rund um den Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen (oder umgekehrt, ca. 36 Kilometer) kostet 95 Euro und von der Messe zum Hauptbahnhof (oder umgekehrt, ca. 12 Kilometer) 39 Euro.

Sofern der Ausschuss des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München am Mittwoch das erwartete Okay gibt, soll die Korridor-Festpreisregelung bereits ab 1. September in die Taxitarifordnung aufgenommen werden.

München wäre dann deutschlandweit die erste Kommune mit einem solchen Festpreiskorridor. Damit wird dann erstmals eine Option der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) umgesetzt. Dort wurde im Paragraph 51, Absatz 1 aufgenommen, dass für Fahrten auf vorherige Bestellung Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden können, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.

Diese Neuregelung ist eine von vielen Änderungen des PBefG, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxigewerbe und Plattformanbietern geschaffen werden sollen. Durch Festpreise für bestellte Fahrten kann das Taxigewerbe dem Wunsch vieler Kunden entsprechen, die bereits vor Fahrtantritt den genauen Preis wissen wollen. München ist hier nun der Vorreiter. Andere Kommunen sollten dann bald folgen. Das zumindest wünscht sich das Taxigewerbe auch in anderen Regionen Deutschlands.

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: Festpreis-Korridore – so läufts in München (taxi-times.com)

Autor: Jürgen Hartmann

Beitragsfoto: Symbolbild