FACHKUNDE: DER AKTUELLE STAND
Die Ausgestaltung der Kleinen Fachkunde zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins stand letzte Woche auch auf der Agenda der Verkehrsministerkonferenz – ohne konkreten Abschluss. Die Mühlen mahlen langsam – im Hintergrund aber doch stetig.
Nach Insiderinformationen soll die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) den vorgeschlagenen Katalog der Prüfungsfragen für sich abschließend geprüft haben und widmet sich derzeit der ihr übertragenen Aufgabe, die Ausgestaltung einer sicheren Onlineprüfung zu entwerfen. Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft von TÜV und Dekra (arge TP21) eliminiert derzeit Dopplungen zwischen dem Fragenkatalog zur Kleinen Fachkunde und der allgemeinen theoretischen Prüfung zur Führerscheinklasse B, da diese aus rechtlichen Gründen vermieden werden müssen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) habe zudem schon verlauten lassen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Umsetzung der Kleinen Fachkunde bestünden, mahnt jedoch an, dass der Fragenkatalog zum Erhalt dieser Freigabe keine dienstleistungsbezogenen sondern ausschließlich verkehrssicherheitsbezogene Fragen enthalten dürfe.
Eine Umsetzung der Regularien für die Kleine Fachkunde erscheint nach diesen Informationen zwar auf einem guten Weg, es wird aber noch einige Monate dauern, bevor das Projekt endgültig realisiert ist. Das hätte auch der gute Wille der Länderverkehrsminister vergangene Woche bei deren Verkehrsministerkonferenz nicht beschleunigen können. Insofern wird auch der diesbezügliche Druck des Taxi- und Mietwagenverbands TMV abermals ins Leere laufen.
Quelle: Taxi Times
Originalmeldung: Fachkunde: Der aktuelle Stand (taxi-times.com)
Autor: Remmer Witte
Beitragsfoto: Grafik Remmer Witte