BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen – jetzt ist Berlin an der Reihe
Im mit Spannung erwarteten Urteil zur Wirksamkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen hat sich der Bundesgerichtshof heute klar positioniert. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen wertet den Richterspruch als Stärkung der Städte und Kommunen – und nimmt sofort die Stadt Berlin in die Pflicht.
„Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt. Durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Rückkehrpflicht hat der Senat ebenfalls nicht.“
Mit diesen knappen Sätzen fasst die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) die Grundessenz eines Verfahrens zusammen, das die Kölner Taxigenossenschaft Taxiruf unter Federführung des Vorstands Aleksandar Dragicevic gegen Uber BV und die Kölner SafeDriver ennoo CGN GmbH geführt hat und in den ersten beiden Instanzen vor dem Kölner Landgericht gewonnen hatte. Nun ist auch der BGH der Ansicht der Vorinstanzen gefolgt. Über die Begründung und die Hintergründe des Verfahrens wird Taxi Times in Kürze berichten.
In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) begrüßt dessen Geschäftsführer Michael Oppermann die Deutlichkeit des Urteils: „Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Verfahren um die Zulässigkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen in seinem heutigen Beschluss deutlich zurückgewiesen. Damit bestätigt Deutschlands höchstes Zivilgericht abschließend: Die von Uber, Bolt & Co. vorgebrachten verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Einwände sind unbegründet. Das Gericht stellte heute klar: es handelt sich um einen nationalen Sachverhalt, der nicht am EU-Recht zu messen ist.“

Oppermann wertet dies positiv: „Der BGH war heute unmissverständlich: Deutsche Gesetze gelten – auch für Uber. Damit gibt der Bundesgerichtshof allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten.“
Die Rückkehrpflicht, nach der Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt grundsätzlich zur Rückkehr an den Betriebssitz verpflichtet sind, sofern kein neuer Auftrag vorliegt, gehöre zu den zentralen Schutzmechanismen des Personenbeförderungsrechts und soll eine faire Koexistenz zwischen dem Taxi als Teil des ÖPNV und den privaten Fahrdiensten gewährleisten, führt der BVTM weiter aus.
Für den Taxiverband wirkt das heutige Urteil weit über die Rückkehrpflicht hinaus: „Kommunen und Genehmigungsbehörden in ganz Deutschland haben nun die nötige Rechtssicherheit, um bestehende Regeln für die Steuerung des Verkehrsangebots konsequent durchzusetzen.“
Im Hinblick auf die aktuellen Bestrebungen vieler Städte und Kommunen, Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen einzuführen, fordert der BVTM nun schnelles Handeln ohne weitere Verzögerungen. Köln und München hatten diesen Beschluss kürzlich verfasst, während der Berliner Senat eine Entscheidung von eben jenem heutigen BGH-Urteil abhängig machen wollte.
„Der Blick hebt sich jetzt von Karlsruhe und richtet sich nach Berlin. Hier müssen nun schnell Entscheidungen getroffen werden. Statt Zögern und Zaudern braucht es Recht und Gesetz. Der BGH hat heute die Voraussetzungen dafür geschaffen“, verstärkt Oppermann den Druck auf die Entscheidungsträger in der Bundeshauptstadt.
Der Bundesverband verweist darauf, dass zahlreiche Städte seit Jahren unter massivem Verdrängungsdruck durch Plattformverkehre leiden. Zuletzt hatte der Zoll in verschiedenen Städten über massive Verstöße und Sozialdumping im Uber-Milieu informiert. Nahezu wöchentlich berichten Medien über eklatante Rechtsverstöße seitens der Plattformpartner, zuletzt die Hessenschau.
Mindestbeförderungsentgelte seien daher laut BVTM ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument, um ruinösen Preiswettbewerb und Sozialdumping zu verhindern.
„Es ist höchste Zeit nicht länger die Augen zu verschließen, sondern den rechtlichen Rahmen mit allen Mitteln durchzusetzen. Wer jetzt noch zögert, ignoriert die Realität auf unseren Straßen“, so Oppermann.

Auch der Westfälische Verband VSPV hat bereits ein erstes Statement abgegeben. Jörg Füchtenschnieder, Erster Vorsitzender der Fachsparte Taxi und Mietwagen, spricht von einem guten Tag für alle, die sich an die Regeln halten. Die Rückkehrpflicht sei kein bürokratisches Relikt, sondern die Linie, die den Taxiverkehr als Teil der Daseinsvorsorge vom reinen Marktangebot des Mietwagens trennt. „Wer im öffentlichen Raum auf Aufträge über eine App wartet, betreibt taxiähnlichen Verkehr – auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Betriebssitz anfahren, wie es das Gesetz verlangt“, stellt der Taxiunternehmer klar. „Karlsruhe hat dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Das stärkt den ehrlichen Taxi- wie den ehrlichen Mietwagenunternehmer gleichermaßen.“
Der VSPV nimmt das Urteil zum Anlass, seine Forderung nach einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu wiederholen. Darin müsse Taxi und Mietwagen funktional getrennt und die Rolle des Taxis als Teil der Daseinsvorsorge rechtssicher abgesichert werden. Mit dem für August 2026 erwarteten Evaluierungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) öffne sich dafür das entscheidende Zeitfenster.
Quelle: Taxi Times
Originalmeldung: https://taxi-times.com/bgh-bestaetigt-rueckkehrpflicht-fuer-mietwagen-jetzt-ist-berlin-an-der-reihe/
Autor: Jürgen Hartmann
Beitragsfoto: BGH
