Ohne TSE keine Konzessionsverlängerung

Können Taxikonzessionen neu beantragt bzw. verlängert werden, wenn das eingesetzte Taxi noch keine technische Sicherheitseinrichtung eingebaut hat? Das Münchner KVR verfolgt bei dieser Frage eine klare Linie – und ist doch gezwungen, befristete Ausnahmen zuzulassen. 

Was eigentlich schon zum 1. Januar 2024 offiziell gilt, ist seit ersten Januar dieses Jahres nun endgültig zementiert. Taxibetriebe in Deutschland müssen seit diesem Monat in ihren Taxis eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eingebaut haben. Sie muss die Anforderung einer manipulationssicheren Aufzeichnung und Speicherung der Taxameterdaten erfüllen.

Ziel der Bestimmung, mit der nun auch Taxameter und demnächst auch Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufgenommen sind, ist die Vermeidung von Umsatzunterdrückungen. Darauf achten nicht nur die Finanz-, sondern auch die Genehmigungsbehörden.

Für die Stadt München ist dies beispielsweise das Kreisverwaltungsreferat und von dort gibt es eine klare Ansage: Wer zum 1.1.2026 keine TSE in den Taxis nachweisen kann, bekommt keine neue Konzession genehmigt. Gleiches gilt für Taxikonzessionen der Landeshauptstadt, die turnusgemäß verlängert werden müssen. Darüber berichtete der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer (LVBTM) auf seiner Website: „Das Kreisverwaltungsreferat München wird ab dem 1.1.2026 die Erteilung von Genehmigungen davon abhängig machen, dass die eingesetzten Fahrzeuge ordnungsgemäß mit TSE ausgerüstet sind. Wurde bislang noch der Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit und eine damit einhergehende Genehmigungserteilung über die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erbracht, ist ab 2026 zusätzlich der Einbaunachweis einer TSE erforderlich.“

Vom LVBTM wird dieses Vorgehen des KVR ausdrücklich begrüßt. Der Verband spricht sogar von einer „Zeitenwende“, da sie für das Taxi- und Mietwagengewerbe ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Professionalisierung, Nachweis der Steuer- und Abgabenehrlichkeit und ehrbarer Kaufmann sei. Beim LVBTM hofft man darauf, dass auch die anderen 95 bayerischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Münchener Rechtsauffassung folgen werden. „Eine Vielzahl der bayerischen Verkehrsbehörden schielen mit einem Auge nach München, weshalb wir davon ausgehen, dass die Regelung `Genehmigung nur mit TSE´ Schule machen wird, vermutet die bayerische Interessenvertretung der Taxler und schiebt kurz und knapp ein „Gut so“ hinterher.

Nachweisen müssen die Taxibetriebe eine TSE über den Einbaunachweis der Hardware oder einem Kaufnachweis für die eingesetzte Software oder einen anderen geeigneten Nachweis.

Allerdings trägt das KVR dem Umstand Rechnung, dass es aufgrund der Vielzahl an umzustellenden Taxis schon seit längerem zu einem Lieferengpass bei der Hardware kommt und die Fachwerkstätten Termine nur mit Wartezeiten vergeben können. „Für den Fall, dass es zu Lieferengpässen kommt, wird bis längstens 30.06.2026 ein Bestellnachweis der Hardware akzeptiert“, schreibt der LVBTM. „Der endgültige TSE-Nachweis muss dann bis spätestens 30.09.2026 – ohne weitere Aufforderung – erbracht werden. Insoweit ist (wenigstens für München) eine letzte Nachfrist bis Ende September 2026 möglich.“

Quelle: Taxi Times

Originalmeldung: https://taxi-times.com/ohne-tse-keine-konzessionsverlaengerung/

Autorin: Jürgen Hartmann

Beitrags-Symbolfoto: Taxi Times